Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Wollmarkt Weilheim

  1. Der Veranstalter des Wollmarkts Weilheim (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) stellt dem Aussteller (im Folgenden „Aussteller“ genannt) einen Standplatz zur Verfügung, an dem der Aussteller seine Waren feilbieten kann. Der Standplatz wird vom Veranstalter zugewiesen und kann nicht vom Aussteller gewählt werden.
  2. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Standplatz während der gesamten Dauer des Wollmarkts ordnungsgemäß zu besetzen und seine Waren entsprechend anzubieten. Der Aussteller darf seinen Standplatz nicht unbesetzt lassen.
  3. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Waren selbst zu verkaufen und muss anwesend sein, wenn sein Standplatz geöffnet ist. Der Verkauf von Waren durch Dritte ist nicht gestattet.
  4. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber und ordentlich zu halten und darf keine Waren oder andere Gegenstände außerhalb seines Standplatzes ausstellen.
  5. Der Aussteller verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und darf keine illegalen oder gefährlichen Waren anbieten.
  6. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Aussteller oder dessen Waren während des Wollmarkts entstehen. Der Aussteller trägt selbst die Verantwortung für die Sicherheit seiner Waren und seines Standplatzes.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aussteller vom Wollmarkt auszuschließen, wenn der Aussteller gegen diese AGB verstößt oder sich anderweitig unangemessen verhält. In diesem Fall wird keine Rückerstattung der Standgebühren erfolgen.
  8. Der Aussteller hat das Recht, bis zum 31. 3. 2023 ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die Standgebühr zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Standmiete.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen solche wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt im Falle von Lücken in diesen AGB.
  10. Diese AGB sind Teil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller. Sie sind verbindlich und gelten für die gesamte Dauer des Wollmarkts. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
  11. Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Weilheim ausschließlich zuständig. Es gilt deutsches Recht.

Veranstalter des Wollmarkts Weilheim ist die Samanthanet KG, Weilheimerstr. 7, 82402 Seeshaupt.