Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Veranstalter des Wollmarkts Weilheim i. Ob, die Samanthanet KG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) stellt dem/der Aussteller:in (im Folgenden „Aussteller“ genannt) einen Standplatz zur Verfügung, an dem der Aussteller seine Waren feilbieten kann. Der Standplatz wird vom Veranstalter zugewiesen und kann nicht vom Aussteller gewählt werden.
2. Veranstaltungsorte sind die Kleine und Große Hochlandhalle und das dazugehörige Freigelände in 82362 Weilheim in Oberbayern, Wessobrunner Str. 8.
- Veranstaltungstage sind der Samstag, 3. und Sonntag, 4. Mai 2025, von 10:00 Uhr – 17:00 Uhr am Samstag und 10:00 Uhr – 16:00 Uhr am Sonntag. Standaufbauzeiten sind am Freitag vor dem Markt zwischen 12:00 und 19:00 Uhr, sowie am Samstag ab 8:00Uhr bis zum Beginn des Marktes. Standabbau am Sonntag von 16:00 – 19:00Uhr.
- Werbung Die Veranstaltung wird mit Flyer, Plakaten, Anzeigen und Berichten in verschiedenen Zeitungen und social media beworben. Jeder Aussteller erhält einige Wochen vor der Veranstaltung Flyer und evtl. Plakate und wird gebeten, diese entsprechend auszulegen und aufzuhängen.
- Zulassungsvoraussetzungen für eine Teilnahme als Aussteller: die angebotenen Produkte sind:
a.teilweise bzw. ganz aus Wolle gefertigt, aus anderen Rohstoffen von Schaf, Ziege oder anderen Wolllieferanten
b. für die Verarbeitung von Wolle bestimmt
c. künstlerisch bzw. handwerklich gefertigt
d. die angebotenen Produkte passen zum Wollmarkt, obwohl sie nicht teilweise oder ganz aus Wolle gefertigt sind, z.B. Zubehör wie Stricknadeln, Sockenbretter, Bücher mit Anleitungen uäm.
e. Die Produkte erfüllen die Qualitätsanforderungen des Veranstalters, sind nachhaltig, fair und tierwohlgerecht hergestellt.
6. Die Standgebühr beträgt pro Stand im Innenbereich 375,00 € für einen Stand Gr.1 (3mx2,5m) und 335,00 € für einen Stand Gr. 2 (2,5mx2,5m) und im Außenbereich 250,00 €. Sie beinhaltet jeweils die Mehrwertsteuer. Die Rechnung mit ausgewiesener MwSt wird nach Eingang der Anmeldung ausgestellt und per E-Mail zugesandt.
7. Der Standplatz wird ohne Standsystem und ohne Stellwände zur Verfügung gestellt. Für eine entsprechende optische Abgrenzung zum Nachbarn muss der Aussteller selbst sorgen. Bei Ausstellern mit erhöhtem Stromverbrauch, aufgrund von Heiz- bzw. Kochgeräten etc., wird nach Absprache und bei Vorhandensein eines Anschlusses eine zusätzliche Gebühr erhoben bzw. der Verbrauch abgerechnet. Mit den Standgebühren sind sämtliche Kosten, die Miete der Standfläche, die Standard-Stromverbrauchskosten sowie die Organisations- und Werbekosten abgegolten.
8. Zahlungskonditionen. Die Standgebühr ist bis spätestens 30. November 2024 oder 7 Tage nach Zusage für einen Standplatz auf folgendes Konto zu überweisen: Samanthanet KG IBAN DE66 7005 4306 0011 1362 56 BIC BYLADEM1WOR
9. Die Anmeldung gilt erst als verbindlich mit Bezahlung der Standgebühr. Standplätze, die dahin nicht bezahlt sind, werden an neue Aussteller vergeben.
10. Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Standplatz während der gesamten Dauer des Wollmarkts ordnungsgemäß zu besetzen und seine Waren entsprechend anzubieten. Der Aussteller darf seinen Standplatz nicht unbesetzt lassen.
11. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Waren selbst zu verkaufen und muss anwesend sein, wenn sein Standplatz geöffnet ist. Der Verkauf von Waren durch Dritte ist nicht gestattet.
12. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber und ordentlich zu halten und darf keine Waren oder andere Gegenstände außerhalb seines Standplatzes ausstellen. Das gilt insbesondere für Müll, den der Aussteller selbst entsorgen muss.
13. Der Aussteller verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und darf keine illegalen oder gefährlichen Waren anbieten. 16. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Aussteller oder dessen Waren während des Wollmarkts entstehen. Der Aussteller trägt selbst die Verantwortung für die Sicherheit seiner Waren und seines Standplatzes.
14. Die Hallen werden außerhalb der Markt- und Aufbauzeiten nachdem alle sie gemeinsam verlassen haben, abgeschlossen. Eine Nachtwache ist nicht vorgesehen. Aussteller:innen haften selbst für ihre Waren.
15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aussteller vom Wollmarkt auszuschließen, wenn der Aussteller gegen diese AGB verstößt oder sich anderweitig unangemessen verhält. In diesem Fall wird keine Rückerstattung der Standgebühren erfolgen.
16. Der Aussteller hat das Recht, bis zum 30. 11. 2024 ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die Standgebühr zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Standmiete.
17. Schadensersatz bei Ausfall des Marktes. Ist eine generelle Durchführung der Veranstaltung nicht möglich, ist die Samanthanet KG berechtigt die Veranstaltung abzusagen oder die Veranstaltungsdauer zu verkürzen. Der Aussteller kann hierdurch keine Schadensersatzansprüche herleiten. Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von der Veranstalterin nicht zu vertretener behördlicher Anordnung abgesagt, geschlossen oder zeitlich verlegt werden, so sind die Mieten für die Standflächen der Aussteller sowie alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller Höhe zu bezahlen und Schadensersatzansprüche des Ausstellers ausgeschlossen. Bei Ausfall der Veranstaltung wird die vorgesehene Mietzahlung gegenstandslos. Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche kann der Aussteller nicht gegenüber der Samanthanet KG geltend machen.
18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen solche wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt im Falle von Lücken in diesen Teilnahmebedingungen.
Diese Teilnahmebedingungen sind Teil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller. Sie sind verbindlich und gelten für die gesamte Dauer des Wollmarkts. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Weilheim ausschließlich zuständig. Es gilt deutsches Recht.
Seeshaupt, den 10. Juli 2024