Teilnahmebedingungen für den Wollmarkt Weilheim
- Der Veranstalter des Wollmarkts Weilheim die Samanthanet KG (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) stellt dem Aussteller (im Folgenden „Aussteller“ genannt) einen Standplatz zur Verfügung, an dem der Aussteller seine Waren feilbieten kann. Der Standplatz wird vom Veranstalter zugewiesen und kann nicht vom Aussteller gewählt werden.
- Veranstaltungsort ist die Kleine Hochlandhalle und das dazugehörige Freigelände in Weilheim.
- Veranstaltungstage sind der Samstag, 22. und Sonntag, 23. April. Standaufbauzeiten sind am Freitag vor dem Markt zwischen 15.00 und 19.00 Uhr, sowie am Samstag ab 7.00 Uhr bis zum Beginn des Marktes. Standabbau am Sonntag von 17.30 – 20 Uhr.
- Werbung Die Veranstaltung wird mit Flyer, Plakaten und Berichten in verschiedenen Zeitungen beworben. Jeder Aussteller erhält einige Wochen vor der Veranstaltung Flyer und evtl. Plakate und wird gebeten, diese entsprechend auszulegen und aufzuhängen.
- Zulassungsvoraussetzungen für eine Teilnahme als Aussteller: die angebotenen Produkte sind:
- teilweise bzw. ganz aus Wolle gefertigt, aus anderen Rohstoffen von Schaf, Ziege bzw. anderen Wolllieferanten
- für die Verarbeitung von Wolle bestimmt
- künstlerisch bzw. handwerklich gefertigt
- die angebotenen Produkte passen zum Wollmarkt, obwohl sie nicht teilweise oder ganz aus Wolle gefertigt sind.
- Die Produkte erfüllen die Qualitätsanforderungen des Veranstalters, sind nachhaltig, fair und tierwohlgerecht hergestellt
- Die Standgebühr beträgt pro Stand im Innenbereich 320,00 € und im Außenbereich 220,00 €. Sie beinhaltet jeweils die Mehrwertsteuer. Die Rechnung mit ausgewiesener MwSt wird nach Eingang der Anmeldung ausgestellt und per E-Mail zugesandt.
- Der Standplatz wird ohne Standsystem und ohne Stellwände zur Verfügung gestellt. Für eine entsprechende optische Abgrenzung zum Nachbarn muss der Aussteller selbst sorgen. Bei Ausstellern mit erhöhtem Stromverbrauch, aufgrund von Heiz- bzw. Kochgeräten etc., wird nach Absprache und bei Vorhandensein eines Anschlusses zusätzliche Gebühr erhoben. Mit den Standgebühren sind sämtliche Kosten, die Miete der Standfläche, die Standard-Stromverbrauchskosten sowie die Organisations- und Werbekosten abgegolten.
- Zahlungskonditionen Die Standgebühr ist bis spätestens 30. März oder 7 Tage nach Zusage für einen Standplatz auf folgendes Konto zu überweisen: Samanthanet KG IBAN DE66 7005 4306 0011 1362 56 BIC BYLADEM1WOR
- Die Anmeldung gilt erst als verbindlich mit Bezahlung der Standgebühr. Standplätze, die bis dahin nicht bezahlt sind, werden an neue Aussteller vergeben.
- Der Aussteller verpflichtet sich, seinen Standplatz während der gesamten Dauer des Wollmarkts ordnungsgemäß zu besetzen und seine Waren entsprechend anzubieten. Der Aussteller darf seinen Standplatz nicht unbesetzt lassen.
- Der Aussteller ist verpflichtet, seine Waren selbst zu verkaufen und muss anwesend sein, wenn sein Standplatz geöffnet ist. Der Verkauf von Waren durch Dritte ist nicht gestattet.
- Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber und ordentlich zu halten und darf keine Waren oder andere Gegenstände außerhalb seines Standplatzes ausstellen. Das gilt insbesondere für Müll, den der Aussteller selbst entsorgen muss.
- Der Aussteller verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten und darf keine illegalen oder gefährlichen Waren anbieten.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Aussteller oder dessen Waren während des Wollmarkts entstehen. Der Aussteller trägt selbst die Verantwortung für die Sicherheit seiner Waren und seines Standplatzes.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Aussteller vom Wollmarkt auszuschließen, wenn der Aussteller gegen diese AGB verstößt oder sich anderweitig unangemessen verhält. In diesem Fall wird keine Rückerstattung der Standgebühren erfolgen.
- Der Aussteller hat das Recht, bis zum 31. 3. 2023 ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die Standgebühr zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Standmiete.
- Schadensersatz bei Ausfall des Marktes. Sollte aus einem Grund der Markt kurzfristig ausfallen, so werden die bereits bezahlten Standgebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz aufgrund von Einkommensausfall, können nicht gestellt werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen solche wirksamen und durchführbaren Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen. Das Gleiche gilt im Falle von Lücken in diesen Teilnahmebedingungen.
- Diese Teilnahmebedingungen sind Teil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller. Sie sind verbindlich und gelten für die gesamte Dauer des Wollmarkts. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
- Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Weilheim ausschließlich zuständig. Es gilt deutsches Recht.